Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 10. März 2026
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Rangfolge
- Anbieter ist die Fundera GmbH, Im Nasswasen 5, 72379 Hechingen (nachfolgend „FUNDERA“).
- Geltungsbereich: Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen FUNDERA und dem Kunden über (a) Coworking-Leistungen (Arbeitsplätze, Infrastruktur, Zusatzmodule), (b) die zeitweise Überlassung von Konferenz-/Besprechungsräumen inklusive Technik sowie (c) Bewirtungs- und gastronomische Leistungen (nachfolgend zusammen „Leistungen“).
- Individualabreden (z.B. Buchungsbestätigung, Angebot, Sondervereinbarung) gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn FUNDERA ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
- Kundenkreis: Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, richtet sich das Angebot an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (einschließlich Freiberufler und Selbstständige). Schließt FUNDERA ausnahmsweise Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB), gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften zusätzlich; einige Regelungen (z.B. Gerichtsstand) gelten dann nicht.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Coworking: Nutzung eines Arbeitsplatzes in gemeinschaftlich genutzten Räumen („Shared Spaces“).
- Flex Desk: Nutzung eines wechselnden freien Arbeitsplatzes ohne Anspruch auf einen bestimmten Schreibtisch.
- Fix Desk: Nutzung eines fest zugewiesenen Schreibtisches während der Vertragslaufzeit.
- Konferenzraum: Buchbarer Besprechungs-/Veranstaltungsraum einschließlich der vereinbarten Technik.
- Business-Gastronomie: Bewirtungsleistungen (z.B. Kaffee-/Getränkepauschalen, Catering, Speisen) nach aktuellem Angebot/Preisliste.
- Zugangsmittel: Chip/Karte/Code oder sonstiges Medium für den Zutritt zum Gebäude bzw. zu Bereichen.
- Textform: B. E-Mail oder Brief (§ 126b BGB).
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, Identitätsprüfung
- Buchungen können je nach Leistung über die digitale Buchungsplattform, vor Ort, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Ein Vertrag kommt zustande, sobald FUNDERA die Buchung bestätigt oder die Leistung bereitstellt.
- FUNDERA kann vor Vertragsschluss angemessene Nachweise verlangen (z.B. Personalausweis/Pass, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug), insbesondere bei Virtual-Office- oder Dauerverträgen.
- Der Kunde stellt sicher, dass die bei der Buchung angegebenen Daten richtig und vollständig sind und informiert FUNDERA unverzüglich über Änderungen (z.B. Rechnungsanschrift, Ansprechpartner).
§ 4 Leistungsumfang und Nutzung
1. Coworking
a) FUNDERA gewährt dem Kunden für die Dauer des gebuchten Tarifs ein nicht ausschließliches, zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an den Coworking-Flächen und der vereinbarten Infrastruktur (z.B. WLAN, Sanitärbereiche, Gemeinschaftsflächen).
b) Bei Flex-Desks besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz. Bei Fix-Desks wird ein Arbeitsplatz zugewiesen; FUNDERA darf aus sachlichem Grund (z.B. Wartung, Umbau, Sicherheitsgründe) einen gleichwertigen Platz zuweisen.
c) Es wird kein Mietverhältnis über Wohnraum begründet. Die Überlassung dient ausschließlich beruflichen Zwecken. Eine Nutzung zu Wohnzwecken, zur Lagerung gefährlicher Stoffe oder für rechtswidrige Tätigkeiten ist untersagt.
d) Eine Weitergabe oder Untervermietung von Arbeitsplätzen an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von FUNDERA nicht zulässig. Mitarbeitende des Kunden dürfen Leistungen nur im Rahmen der gebuchten Tarife nutzen.
2. Virtual Office / Geschäftsadresse (Zusatzmodul)
- Die Nutzung der Adresse als Geschäftsanschrift, Sitz oder Zustelladresse ist nur zulässig, wenn dieses Zusatzmodul ausdrücklich gebucht wurde.
- Ohne ausdrückliche Vereinbarung erfolgt keine Annahme von Zustellungen mit besonderen Förmlichkeiten (z.B. „eigenhändig“) und keine Rechtsdienstleistung.
- Post- und Paketannahme, Weiterleitung und Aufbewahrung erfolgen nach der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung; Abholfristen und Zusatzkosten ergeben sich aus Angebot/Preisliste.
- Der Kunde bleibt verantwortlich dafür, dass die Nutzung der Geschäftsadresse rechtlich zulässig ist (z.B. Gewerbe-/Berufsrecht) und dass behördliche Mitteilungen ihn erreichen.
- Konferenzräume
- Konferenzräume werden für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
- Der Kunde hat die Räume pfleglich zu behandeln und nach Nutzungsende in einem ordentlichen Zustand zu übergeben. Außergewöhnlicher Reinigungsaufwand kann berechnet werden.
- Technik (z.B. Beamer, Audio, Videokonferenz) darf nur nach Einweisung verwendet werden. Der Kunde ist für die Kompatibilität eigener Geräte verantwortlich.
- Business-Gastronomie
- Gastronomische Leistungen werden nach dem jeweils einsehbaren Angebot/der Preisliste bzw. nach individueller Vereinbarung erbracht.
- Allergien/Unverträglichkeiten und besondere Anforderungen sind spätestens bei Bestellung mitzuteilen; eine vollständige Kreuzkontaminationsfreiheit kann in einer Gemeinschaftsküche nicht garantiert werden.
§ 5 Zugang, Öffnungszeiten, Hausrecht
- Zugänge und Nutzungszeiten ergeben sich aus dem gebuchten Tarif, der Buchungsbestätigung und den Aushängen vor Ort. FUNDERA kann Öffnungszeiten aus sachlichem Grund ändern (z.B. Feiertage, Wartung, Sicherheitslage).
- Zugangsmittel sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Verlust ist unverzüglich zu melden. Ersatz- und Sperrkosten können nach Preisliste berechnet werden.
- FUNDERA übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung kann FUNDERA den Zugang vorübergehend sperren oder ein Hausverbot aussprechen; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Brutto-Preise ausgewiesen sind.
- Coworking-Entgelte sind grundsätzlich im Voraus fällig. Konferenz- und Gastronomieleistungen werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt, sofern keine Anzahlung vereinbart wurde.
- Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb der in der Rechnung genannten Frist zu leisten. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). FUNDERA darf angemessene Mahnkosten berechnen.
- FUNDERA ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen (z.B. Zutritt, Buchungen) bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen vorübergehend zu sperren, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
- Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Laufzeit und Kündigung (Coworking)
- Die Laufzeit ergibt sich aus dem gebuchten Tarif (z.B. Tagespass, Monats-/Jahrestarif, Projektlaufzeit). Zeitlich befristete Tarife enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
- Soweit ein Tarif eine ordentliche Kündigung vorsieht, gilt mangels abweichender Vereinbarung: Kündigung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde (a) mit Zahlungen in Verzug ist, (b) Zugangsmittel missbräuchlich nutzt oder weitergibt, (c) wiederholt oder erheblich gegen die Hausordnung verstößt oder (d) die Räume zu rechtswidrigen Zwecken nutzt.
§ 8 Stornierung und Rücktritt (Konferenz & Gastronomie)
- Stornierungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei FUNDERA.
- Bei Rücktritt des Kunden von einer bestätigten Konferenzraum- oder Gastronomie-Buchung gelten folgende pauschalierte Stornokosten (jeweils bezogen auf den vereinbarten Netto-Gesamtpreis):
| Zeitpunkt der Stornierung | Stornokosten |
| Bis 30 Kalendertage vor dem Termin | kostenfrei |
| 29 bis 14 Kalendertage vor dem Termin | 50 % |
| Ab 13 Kalendertage vor dem Termin | 90 % (einschließlich kalkulierter Speisenumsätze) |
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass FUNDERA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. FUNDERA bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
- Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich. FUNDERA kann für Umbuchungen angemessene Bearbeitungsgebühren erheben, soweit dies im Angebot/der Preisliste vorgesehen ist.
§ 9 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten (insbesondere Brandschutz, Arbeitsschutz, Urheberrecht/GEMA, Datenschutz).
- Der Kunde behandelt Räume, Mobiliar und Technik pfleglich. Schäden sind unverzüglich zu melden.
- Der Kunde ist für seine Mitarbeitenden, Gäste und sonstigen Erfüllungsgehilfen verantwortlich und stellt sicher, dass diese die Hausordnung einhalten.
- Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke in Gastronomie- und Konferenzbereiche ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.
- Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
§ 10 Haftung von FUNDERA
- FUNDERA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet FUNDERA der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von FUNDERA bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- FUNDERA übernimmt keine Obhut- oder Verwahrungspflichten für vom Kunden eingebrachte Gegenstände. Für Verlust oder Diebstahl haftet FUNDERA nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2.
- Die Nutzung von WLAN/IT-Infrastruktur erfolgt auf eigene Verantwortung. FUNDERA schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit, Bandbreite oder Störungsfreiheit. Für Datenverlust haftet FUNDERA nur, soweit der Kunde angemessene Datensicherungen vorgenommen hat und FUNDERA nach Absatz 1 oder 2 haftet.
- Soweit FUNDERA Leistungen lediglich vermittelt (z.B. bestimmte Partnerleistungen), haftet FUNDERA nicht für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Dritte; Ansprüche sind ggf. direkt gegenüber dem Dritten geltend zu machen.
§ 11 Haftung des Kunden / Ersatz von Schäden
- Der Kunde haftet FUNDERA für alle Schäden, die er oder seine Mitarbeitenden, Gäste oder sonstige Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen, einschließlich Folgeschäden (z.B. entgangene Miete/Events durch Sperrung eines Raums).
- Bei Veranstaltungen ist der Kunde für die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und behördlichen Auflagen verantwortlich (z.B. maximale Personenzahl, Lärmschutz).
§ 12 Mängel, Störungen, höhere Gewalt
- Störungen oder Mängel sind FUNDERA unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, sind Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit FUNDERA infolge der unterlassenen Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte.
- FUNDERA wird angezeigte Mängel in angemessener Zeit beheben. Vorübergehende Einschränkungen (z.B. wegen Wartung, Reparatur, behördlicher Anordnung) berechtigen nur bei erheblicher Beeinträchtigung und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu Minderungen.
- Kann FUNDERA Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. Naturereignisse, Pandemien, Streik, behördliche Maßnahmen, Strom-/Netzausfälle) ganz oder teilweise nicht erbringen, bestehen keine Schadensersatzansprüche gegen FUNDERA. Bereits gezahlte Entgelte werden - soweit rechtlich geboten - für den nicht erbrachten Leistungsteil erstattet oder gutgeschrieben.
§ 13 Datenschutz und IT-/WLAN-Nutzungsregeln
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von FUNDERA (einsehbar vor Ort und/oder auf der Website).
- Der Kunde verpflichtet sich, WLAN/IT-Infrastruktur nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere nicht für rechtswidrige Inhalte, Urheberrechtsverletzungen, Sicherheitsangriffe oder massenhafte Versendungen (Spam). Bei Verdacht auf Missbrauch darf FUNDERA den Zugang vorübergehend sperren.
- Der Kunde ist für die IT-Sicherheit seiner Geräte selbst verantwortlich (z.B. Virenschutz, Updates, Verschlüsselung). FUNDERA empfiehlt die Nutzung von VPN bei vertraulichen Daten.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hechingen. FUNDERA bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Hinweis nach § 36 VSBG: FUNDERA ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Hausordnung (Anlage 1 - integrierter Bestandteil)
Die Hausordnung gilt für alle Nutzerinnen und Nutzer der Coworking- und Konferenzbereiche sowie der Business-Gastronomie. Sie dient dem respektvollen Miteinander und der Sicherheit im Gebäude.
2.1 Rücksichtnahme
- In den Coworking-Bereichen ist Ruhe zu bewahren.
- Telefonate bitte möglichst in den dafür vorgesehenen Phone Booths führen. Andernfalls ist auf eine angemessene Gesprächslautstärke zu achten.
- Das Abspielen von Ton über eingebaute Lautsprecher (Handy, Tablet, Monitor, PC etc.) ist zu unterlassen. Bitte Kopfhörer verwenden.
2.2 Umgang mit Technik
- Konferenztechnik darf nur nach Einweisung bedient werden.
- Kabelverbindungen dürfen nicht dauerhaft verändert werden. Änderungen nur nach Absprache mit dem Personal.
2.3 Gastronomie
- Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke in Gastronomie- und Konferenzbereiche ist nicht gestattet, außer nach vorheriger Absprache.
- Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Bitte die Regeln der Mülltrennung beachten.
2.4 Sicherheit
- Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
- Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt. Im Außenbereich ist Rauchen nur in den dafür ausgewiesenen Zonen gestattet. Kippen sind in den dafür bereitgestellten Behältern zu entsorgen.
2.5 Schlüssel/Zugang
- Zugangschips/Zugangsmittel sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Ein Verlust ist sofort zu melden.
3. Spezifische Ergänzungen je Leistung (Anlage 2)
Die folgenden Ergänzungen gelten zusätzlich zu den AGB, soweit die jeweilige Leistung gebucht wurde.
| Leistung / Kategorie | Wichtige Zusatzregelungen |
| a) Coworking | • Gewerbeanmeldung/Unternehmereigenschaft: Die Nutzung ist auf berufliche Zwecke beschränkt. • Geschäftsadresse: Nutzung als Firmensitz nur mit gebuchtem Zusatzmodul „Virtual Office“. • Gäste: Gäste sind nur nach vorheriger Anmeldung und nach Maßgabe des Tarifs zulässig; der Kunde bleibt verantwortlich. |
| b) Konferenz / Event | • GEMA/Urheberrechte: Der Kunde meldet Musikdarbietungen selbstständig bei der GEMA an und trägt die Gebühren. • Dekoration/Branding: Anbringen von Dekorationen nur mit rückstandsfrei entfernbaren Materialien; keine Eingriffe in Technik/Installation. • Überziehung: Bei Nutzungsüberschreitung kann FUNDERA die zusätzliche Zeit nach Preisliste abrechnen. |
| c) Business Gastronomie | • Personenzahl: Abweichungen der Teilnehmerzahl von mehr als 10 % sind spätestens 48 Stunden vor Termin mitzuteilen; andernfalls wird die bestellte Menge berechnet. • Mitgebrachte Speisen/Getränke: nur nach vorheriger Absprache. • Mindestumsätze/Anzahlungen: können je nach Veranstaltung vereinbart werden (siehe Angebot/Buchungsbestätigung). |
Kontakt bei Fragen: Bitte wenden Sie sich an das Team vor Ort oder an die in der Buchungsbestätigung genannten Kontaktdaten.
